§ 22 KMD-Konvent

Absatz 1

1 Der Konvent der Kirchenmusikdirektorinnen und Kirchenmusikdirektoren (KMD-Konvent) verhandelt wesentliche Angelegenheit der Kirchenmusik auf der Ebene der Landeskirche und berät die kirchenleitenden Organe in fachlichen Fragen. 2 Er erarbeitet insbesondere Prüfungsordnungen für die C- und D-Ausbildungen und Richtlinien für die Anerkennung alternativer Qualifikationen.

Absatz 2

1 Der KMD-Konvent tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen. 2 Ordentliche Mitglieder sind:

1. die Landeskirchenmusikdirektorin oder der Landeskirchenmusikdirektor als Vorsitzende oder Vorsitzender,

2. die Kirchenmusikdirektorinnen und Kirchenmusikdirektoren,

3. die Sprecherin oder der Sprecher der Landesposaunenwarte und

4. die Referatsleiterin oder der Referatsleiter des Landeskirchenamtes, die oder der für die Kirchenmusik zuständig ist.

Absatz 3

1 Zum KMD-Konvent können Gäste im Einzelfall oder ständige Gäste eingeladen werden. 2 Als ständige Gäste sollen insbesondere weitere Vertreterinnen und Vertreter des Landeskirchenamtes, der kirchenmusikalischen Verbände, des Studiengangs Kirchenmusik an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover und der benachbarten Landeskirchen berücksichtigt werden.