1 Zum KMD-Konvent können Gäste im Einzelfall oder ständige Gäste eingeladen werden. 2 Als ständige Gäste sollen insbesondere weitere Vertreterinnen und Vertreter des Landeskirchenamtes, der kirchenmusikalischen Verbände, des Studiengangs Kirchenmusik an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover und der benachbarten Landeskirchen berücksichtigt werden.