Bis zum 15. Juli dieses Jahres können Sie hier den Entwurf eines Kirchenmusikgesetzes unserer Landeskirche kommentieren. Das Gesetz gliedert sich in 6 Abschnitte und 26 Paragraphen.
Wenn Sie als Gremium eine ausführliche Stellungnahme abgeben wollen, nutzen Sie bitte den Menü-Punkt „Ausführliche Stellungnahme“.