1 Der KMD-Konvent tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen. 2 Ordentliche Mitglieder sind:
1. die Landeskirchenmusikdirektorin oder der Landeskirchenmusikdirektor als Vorsitzende oder Vorsitzender,
2. die Kirchenmusikdirektorinnen und Kirchenmusikdirektoren,
3. die Sprecherin oder der Sprecher der Landesposaunenwarte und
4. die Referatsleiterin oder der Referatsleiter des Landeskirchenamtes, die oder der für die Kirchenmusik zuständig ist.