Die Landeskirchenmusikdirektorin oder der Landeskirchenmusikdirektor soll der Landessynode mindestens zweimal während ihrer Amtszeit einen Bericht über ihre oder seine Tätigkeit geben.
Die Landeskirchenmusikdirektorin oder der Landeskirchenmusikdirektor soll der Landessynode mindestens zweimal während ihrer Amtszeit einen Bericht über ihre oder seine Tätigkeit geben.