1 Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger werden in den ersten Dienstjahren besonders begleitet. 2 Sie sind zur Teilnahme an Kursen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in den ersten Dienstjahren verpflichtet. 3 Das Nähere wird durch eine Rechtsverordnung geregelt.