Die Landesposaunenwartinnen und Landesposaunenwarte werden durch das Landeskirchenamt berufen. Durch die Ordnung für das Posaunenwerk können nähere Regelungen getroffen werden.
Die Landesposaunenwartinnen und Landesposaunenwarte werden durch das Landeskirchenamt berufen. Durch die Ordnung für das Posaunenwerk können nähere Regelungen getroffen werden.