1 Die Fachaufsicht über die Posaunenchorarbeit wird durch die Landesposaunenwartinnen und Landesposaunenwarte wahrgenommen. 2 Sie haben insbesondere folgende Aufgaben:

1. Sie visitieren die Posaunenchöre.

2. Sie beraten die Anstellungsträger bei der Stellenplanung und bei Stellenbesetzungen in der Leitung von Posaunenchören.

3. Sie leiten die Ausbildungskurse zur C- und D-Posaunenchorleitungsprüfung.

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