Die Dienst- und Fachaufsicht gegenüber der Landeskirchenmusikdirektorin oder dem Landeskirchenmusikdirektor übt das Landeskirchenamt aus.
Die Dienst- und Fachaufsicht gegenüber der Landeskirchenmusikdirektorin oder dem Landeskirchenmusikdirektor übt das Landeskirchenamt aus.