1 Die Landeskirchenmusikdirektorin oder der Landeskirchenmusikdirektor wird durch das Landeskirchenamt berufen. 2 Die Stelle soll überregional ausgeschrieben werden.
1 Die Landeskirchenmusikdirektorin oder der Landeskirchenmusikdirektor wird durch das Landeskirchenamt berufen. 2 Die Stelle soll überregional ausgeschrieben werden.