Die Kirchenmusikdirektorinnen und Kirchenmusikdirektoren haben insbesondere folgende Aufgaben:
1. Sie nehmen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, als Gast an den Beratungen der Ephorenkonferenz des Sprengels teil.
2. Sie beraten die Kirchenkreise bei der Planung, Ausschreibung und Besetzung von A- und B-Stellen.
3. Sie wirken bei der Konzeptentwicklung der Kirchenkreise für das Handlungsfeld Kirchenmusik und kirchliche Kulturarbeit nach den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes mit und fördern die Zusammenarbeit der Kirchenkreise, insbesondere im Bereich der Aus- und Fortbildung.
4. Sie sind zuständig für die kirchenmusikalischen Visitationen der Kirchenkreise sowie der A- und B-Stellen in ihrem Fachaufsichtsbezirk.
5. Sie stellen die dezentrale C- und D-Ausbildung sicher, sorgen für regionale Angebote zur Fort- und Weiterbildung und leiten die Abnahme der C- und D-Kirchenmusikprüfungen.