1 Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in A- und B-Stellen führen die Dienstbezeichnung „Kantorin“ oder „Kantor“. 2 Je nach dem inhaltlichen Profil der Stelle kann die Bezeichnung im Dienst- oder Gestellungsvertrag konkretisiert werden (z. B. Popkantorin, Gospelkantor).

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