1 Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in A- und B-Stellen führen die Dienstbezeichnung „Kantorin“ oder „Kantor“. 2 Je nach dem inhaltlichen Profil der Stelle kann die Bezeichnung im Dienst- oder Gestellungsvertrag konkretisiert werden (z. B. Popkantorin, Gospelkantor).