1 Die Kirchenkreise berücksichtigen bei der Planung von Stellen die Vielfalt von Profilen der Kirchenmusik. 2 Sie sorgen insbesondere für einen ausreichenden Umfang sowie eine ausreichende Zahl von A- und B-Stellen und für deren angemessene regionale Verteilung. 3 Sie arbeiten mit der landeskirchlichen Fachaufsicht zusammen und berücksichtigen deren Stellungnahmen bei Entscheidungen über die Stellenplanung.