1 Zum Auswahlverfahren gehören mindestens ein Bewerbungsgespräch und eine praktische Vorstellung. 2 Die Anwesenheit der zuständigen Fachaufsicht oder ihrer Vertretung ist dabei zwingend erforderlich.
1 Zum Auswahlverfahren gehören mindestens ein Bewerbungsgespräch und eine praktische Vorstellung. 2 Die Anwesenheit der zuständigen Fachaufsicht oder ihrer Vertretung ist dabei zwingend erforderlich.