Das Berufseinstiegsjahr kann durch eine mindestens zweijährige begleitete Berufseinführung oder durch eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einer A- oder B-Stelle in einer anderen Landeskirche ersetzt werden.
Das Berufseinstiegsjahr kann durch eine mindestens zweijährige begleitete Berufseinführung oder durch eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einer A- oder B-Stelle in einer anderen Landeskirche ersetzt werden.