1 Die Gestaltung eines Gottesdienstes erfordert ein enges Zusammenwirken zwischen dem Pfarramt, der Kirchenmusikerin oder dem Kirchenmusiker und den anderen für die Gestaltung eines Gottesdienstes Verantwortlichen. 2 Die Gestaltung und Terminierung von Gottesdiensten soll einvernehmlich und längerfristig geplant werden.