Zum gleichen Zeitpunkt treten die Richtlinien für den Dienst der Kirchenmusiker vom 16. Dezember 1977 (Kirchl. Amtsbl. S. 193) und die Ordnung für die Fachaufsicht über die Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen vom 2. März 2015 (Kirchl. Amtsbl. S. 5) außer Kraft.