Entwurf & Kommentare
Begründung
Kontakt
Ausführliche Stellungnahme
Home
Entwurf & Kommentare
➏ Übergangs- und Schlussbes...
Inkrafttreten, Außerkrafttr...
➊ Grundlegende Bestimmungen
➋ Anstellungsvoraussetzungen
➌ Anstellung
➍ Dienst der Kirchenmusiker:innen
➎ Begleitung des Dienstes
➏ Übergangs- und Schlussbestimmungen
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Absatz 1
teilen
tweet
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Jetzt kommentieren